Damit Sie mit unseren Arbeitsbühnen sicher zum Höhepunkt kommen, bieten wir Ihnen praxisgerechte Schulungen an.
Wir vermitteln Ihnen hier den sicheren Umgang mit Hubarbeitsbühnen nach den aktuell gültigen Richtlinien der Berufsgenossenschaft „BGR 500/DGUV 308-008“ und „ISO 18878“. Am Ende der Schulung erhält der Teilnehmer einen „Bedienerausweis für Hubarbeitsbühnen“. Dieser ist national als auch international anerkannt.
Der Arbeitgeber hat die Pflicht seine Mitarbeiter in der Bedienung von Hubsteigern zu unterweisen. Weiterhin muss der Bühnenbediener seine Befähigung auf Verlangen nachweisen.
Wichtig: In einigen Unternehmen ist ein Bedienerausweis Voraussetzung um Arbeitsbühnen bei der Arbeit einzusetzen.